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Sie haben sich entschieden, Ihre Wohnung oder Ihr Haus in Kornwestheim zu verkaufen — und fragen sich, was nach allem wirklich auf Ihrem Konto landet. Der Kaufpreis, den ein Käufer zahlt, und der Betrag, den Sie behalten dürfen, können sich erheblich unterscheiden. Drei Positionen bestimmen das Ergebnis stärker als alles andere: die Spekulationssteuer, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung bei einem laufenden Kredit und die Nebenkosten des Verkaufs. Wer diese drei Größen vor dem Vermarktungsstart kennt, trifft informierte Entscheidungen. Wer sie erst nach dem Notartermin aufaddiert, hat meistens keinen Spielraum mehr.
Die Spekulationssteuer ist im deutschen Steuerrecht kein eigenständiger Steuertyp, sondern ein privater Veräußerungsgewinn nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Der Grundsatz: Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, muss diesen Gewinn als sonstigen Einkunftsanteil versteuern — zum persönlichen Einkommensteuersatz. Bei einem größeren Veräußerungsgewinn kann das eine erhebliche Nachzahlung bedeuten.
Maßgeblich ist das Datum der notariellen Beurkundung — nicht der Übergabetermin und nicht der Tag des Kaufpreiseingangs. Kauf- und Verkaufsdatum des jeweiligen Notarvertrags bestimmen, ob die Frist abgelaufen ist.
Wer seine Wohnung am 15. März 2015 notariell erworben hat, kann frühestens ab dem 16. März 2025 steuerfrei verkaufen. Wer die Beurkundung auch nur wenige Wochen früher ansetzt, liegt noch innerhalb der Frist — und der gesamte Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig. Ein einziger Monat Unterschied kann bei einem Erlös im mittleren sechsstelligen Bereich die Steuerlast um einen spürbaren Betrag verändern.
Das genaue Kaufdatum aus dem alten Notarvertrag oder dem Grundbuchauszug herauszusuchen ist deshalb der erste Schritt vor jedem Vermarktungsstart — nicht der letzte.
Wer in seiner Immobilie selbst gewohnt hat, muss die Zehnjahresfrist nicht abwarten. § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG befreit den Veräußerungsgewinn von der Steuer, wenn die Immobilie im Veräußerungsjahr und in den beiden unmittelbar vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
„Unmittelbar vorangehende Jahre" bedeutet dabei nicht zwei volle Kalenderjahre. Ein Einzug im Dezember eines Jahres und ein Verkauf im Januar des übernächsten Jahres kann die Anforderung bereits erfüllen — das erste Einzugsjahr gilt als das erste vorangegangene Jahr. Entscheidend ist, dass die Selbstnutzung den Zeitraum unmittelbar vor der Beurkundung lückenlos abdeckt.
Wer seine Wohnung zwischenzeitlich vermietet und dann wieder selbst bezogen hat, sollte genau prüfen: Eine frühere Eigennutzung, gefolgt von Vermietung bis zum Verkauf, reicht nicht. Die Selbstnutzung muss ohne Unterbrechung in den Zeitraum direkt vor dem Verkauf fallen.
Rechtlicher Hinweis: Diese Darstellung dient der Orientierung. Bei gemischter Nutzung, Teilvermietung, geerbten oder geschenkten Immobilien gelten gesonderte steuerliche Regelungen. Holen Sie vor einer Verkaufsentscheidung steuerrechtlichen Rat ein. Stand: September 2026.
Steuerpflichtig ist nicht der Verkaufserlös, sondern der Gewinn: Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten abzüglich abzugsfähiger Aufwendungen. Das Finanzamt erkennt dabei mehr an, als viele Eigentümer im Blick haben:
Besonderheit bei vermieteten Immobilien: Wer über die Jahre Abschreibungen (AfA nach § 7 EStG) geltend gemacht hat, muss als steuerlichen Einstandswert den fortgeschriebenen Restbuchwert ansetzen — nicht den ursprünglichen Kaufpreis. Das erhöht den rechnerischen Veräußerungsgewinn und damit die potenzielle Steuerlast erheblich.
Praktischer Hinweis: Bewahren Sie alle Belege zu Anschaffungs- und Herstellungskosten auf — auch ältere Rechnungen für Renovierungen aus früheren Jahren. Was Sie dem Finanzamt nicht belegen können, kann nicht anerkannt werden.
Wer seine Immobilie verkauft und noch ein laufendes Baudarlehen hat, löst dieses in aller Regel mit dem Verkaufserlös ab. Die Bank kann für die vorzeitige Auflösung eine Entschädigung verlangen — denn ihr entgeht der vereinbarte Zinssatz für die verbleibende Festzinslaufzeit.
Bei Darlehen mit festem Zinssatz berechtigt ein berechtigtes Interesse — zum Beispiel der Verkauf der Immobilie — zur Kündigung nach § 490 Abs. 2 BGB. Die Bank hat daraufhin nach § 502 BGB Anspruch auf Ausgleich des ihr entgehenden Zinsschadens.
Keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung hat die Bank dagegen, wenn die vereinbarte Zinsbindungsfrist bereits abgelaufen ist. Außerdem kann ein Baudarlehen nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit einer Frist von sechs Monaten ohne Entschädigung gekündigt werden, sobald seit der vollständigen Auszahlung des Darlehens zehn Jahre vergangen sind.
Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: der verbleibenden Restschuld, der noch laufenden Zinsbindungsdauer und dem aktuellen Zinsniveau. Bei hohen Restbeträgen und langer Restlaufzeit kann die Vorfälligkeitsentschädigung mehrere tausend Euro betragen; bei ungünstiger Konstellation sind auch fünfstellige Beträge möglich.
Was viele Eigentümer nicht wissen: Wenn die Immobilie vermietet war, kann die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden. Bei ausschließlich selbst genutztem Wohneigentum ist das nicht möglich.
Fragen Sie Ihre Bank frühzeitig nach einem schriftlichen Ablöseangebot — idealerweise bevor Sie einen Zielerlös kalkulieren oder einen Makler beauftragen. Prüfen Sie außerdem, ob eine Darlehensübertragung auf ein Folgeobjekt in Frage kommt; in diesem Fall entfällt die Vorfälligkeit.
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist gesetzlich geregelt, wird in der Praxis aber regelmäßig streitig. Lassen Sie die Berechnung Ihrer Bank im Zweifelsfall durch eine Verbraucherzentrale oder einen unabhängigen Finanzberater prüfen. Stand: September 2026.
Als Verkäufer zahlen Sie die Grunderwerbsteuer nicht. Aber zu verstehen, welche Gesamtbelastung auf den Käufer zukommt, hilft Ihnen bei der Preisfindung und in der Verhandlung.
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer seit 2011 fünf Prozent des Kaufpreises (Grunderwerbsteuergesetz Baden-Württemberg i. V. m. § 11 GrEStG; der aktuelle Gesetzestext ist über das Landesrecht Baden-Württemberg abrufbar). Diese Steuer zahlt der Käufer zusätzlich zum Kaufpreis — vor dem Einzug und vor dem Grundbucheintrag.
Das ist kein Detail, das Sie als Verkäufer ignorieren können. Ein Käufer plant seine Gesamtbelastung: Grunderwerbsteuer, Notargebühren und Maklerprovision addieren sich neben dem Kaufpreis. Wer in einer Preisverhandlung nur den nominellen Kaufpreis sieht, unterschätzt, warum manche Angebote nicht an Ihrer Forderung scheitern, sondern an der Gesamtfinanzierbarkeit. Mit dieser Kenntnis können Sie realistischer argumentieren.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt für den Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher das gesetzliche Kopplungsverbot nach § 656c BGB: Vertritt ein Makler beide Seiten, muss die Provision hälftig geteilt werden. Ein Vertragsteil kann nicht zu einem höheren Anteil verpflichtet werden als das andere.
In der Praxis bedeutet das: Käufer und Verkäufer tragen die vereinbarte Gesamtprovision zu gleichen Teilen. Diese Position gehört von Anfang an in Ihre Nettokalkulation — nicht erst, wenn der Maklervertrag unterschrieben ist. Stand: September 2026.
Wer alle Abzüge kennt, kann seinen Nettoerlös realistisch einschätzen — und auf dieser Grundlage entscheiden, ob der Zeitpunkt stimmt, ob der angestrebte Preis die eigenen Ziele tatsächlich erreicht und ob eine steuerliche Beratung vorab Spielraum eröffnet.
Ausgangspunkt ist in jedem Fall eine fundierte Einschätzung des erzielbaren Verkaufspreises für Ihr konkretes Objekt in Kornwestheim. immozeit ist hier ansässig und kennt den lokalen Markt aus laufender Praxis: Was ein Objekt tatsächlich erzielt, hängt von Lage, Zustand, Grundriss und aktuellem Nachfrageverhalten in dieser Stadt ab — nicht von überregionalen Statistiken. Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Immobilie heute realistisch einbringen kann und wie sich die steuerlichen und sonstigen Kosten dazu verhalten, nutzen Sie das Formular auf dieser Seite — ohne Verpflichtung und ohne Maklerauftrag.
Über den Autor
Redaktion · Immozeit Ankauf
Das Redaktionsteam von Immozeit Ankauf. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
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